Regelungen für den Schulbetrieb vor und nach Weihnachten

Ferientermin bleibt, Präsenzpflicht für drei Tage aufgehoben, Sicherheitswoche und OP-Maskenpflicht nach Ferienende

Die Regelungen im Überblick:

I. Keine Änderung beim Ferientermin: Weihnachtsferien 23.12.2021 – 07.01.2022:

Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.

II. Dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht: 20.12.21-22.12.21:

Per formlosem Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt.

III. Sicherheitswoche 10.01.2022 – 14.01.2022:

Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3-G.

IV. Rückkehr zum gewohnten Testregime ab 17.01.22:

Montags, mittwochs und freitags finden häusliche Testungen für Schülerinnen und Schüler statt. Bei einem positiven Ausschlag der Testkassette muss eine Abklärung mittels PCR-Test vorgenommen werden. Das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT) bleibt: Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene – fünf Schultage hintereinander. Für schulisches Personal gilt weiterhin an jedem Schultag die 3-G-Regel.

V. OP-Maskenpflicht ab 10.01.2022:

Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.