Eltern können bei Extremwetter selbst entscheiden
Januar 12 - Januar 16
Auch ohne einen vom Landkreis angekündigten Ausfall des Präsenzunterrichts können Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern der 1. bis 10. Klasse ihre Kinder zu Hause behalten, wenn sie auf dem Schulweg eine unzumutbare Gefährdung aufgrund extremer Witterungsverhältnisse fürchten. Darauf weist das niedersächsische Kultusministerium hin.